Kind vermisst ?

Antragsformulare

 

Wurde ein Kind widerrechtlich aus Deutschland in einen anderen Vertragsstaat des Haager Kindesentführungsübereinkommens verbracht oder wird es dort zurückgehalten, so muss sich der Sorgeberechtigte, der die Rückführung des Kindes nach Deutschland erreichen möchte, nicht selbst an das zuständige Gericht oder die Zentrale Behörde in dem Staat wenden, in dem sich das Kind zurzeit befindet. Der Rückführungsantrag kann bei der deutschen Zentralen Behörde (dem Bundesamt für Justiz) gestellt werden. Diese unterstützt dann den Elternteil oder sonstigen Sorgeberechtigten im Rückführungsverfahren. Das Gleiche gilt, wenn ein in Deutschland lebender Elternteil ein Umgangsrecht mit seinem im Ausland lebenden Kind erwirken oder durchsetzen möchte.

Wird der Antrag über das Bundesamt für Justiz gestellt, ist er in der Regel in deutscher Sprache und in der Amtssprache des ersuchten Staates vorzulegen. Der Antrag ist zwar nicht zwingend an ein bestimmtes Formular gebunden. Es empfiehlt sich jedoch, das international standardisierte Musterformular zu verwenden. Es enthält alle erforderlichen Angaben für einen Rückführungsantrag und beschleunigt damit die Bearbeitung des Antrags.

Darüber hinaus stehen Formulare für Umgangsanträge nach dem HKÜ sowie für Anträge nach dem ESÜ zur Verfügung, die ebenfalls weitgehend vereinheitlicht sind. Ihre Verwendung wird deshalb empfohlen.

Wurde ein Kind aus einem anderen Vertragsstaat des Haager Kindesentführungsübereinkommens nach Deutschland entführt oder wird es hier zurückgehalten oder möchte ein im Ausland lebender Elternteil oder eine andere Person Umgang mit einem in Deutschland lebenden Kind haben, so kann der Antrag entweder bei der ausländischen Zentralen Behörde, beim Bundesamt für Justiz als deutscher Zentraler Behörde oder direkt beim zuständigen deutschen Gericht gestellt werden. Dem in der ausländischen Sprache gestellten Antrag nebst Anlagen ist eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

Formulare für Anträge nach beiden Übereinkommen sind in zahlreichen Sprachen beim Bundesamt für Justiz erhältlich. Sie können auch nachstehend als pdf-Dateien heruntergeladen werden.

Formulare zum Download

 

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https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/HKUE/Formulare/Formulare_node.html;jsessionid=229C36143E40323D9ED2A9C21D2DB0F3.1_cid377